28.03.2024

Jetzt Zählerstand ablesen: Gas wird ab April teurer

Zwischen Oktober 2022 und April 2024 gilt ein befristeter Umsatzsteuersatz (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) auf Gas und Wärme von 7 Prozent. Dieser läuft zum 1. April aus. Dann gilt wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent. Worauf sollten Verbraucher achten? Wie hoch ist die Mehrbelastung?
21.03.2024

BGH: Wassereintritt stellt Sachmangel dar

Wird ein Haus mit überdachter Terrasse verkauft und tritt durch diese Überdachung regelmäßig Wasser ein, stellt dies einen Sachmangel dar. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
14.03.2024

Warmwasser: Unterschätztes Sparpotenzial

125 Liter Wasser verbrauchen Deutsche durchschnittlich pro Kopf und Tag. Rund ein Drittel davon kommt als Warmwasser aus Wasserhahn und Dusche. Ein hoher Verbrauch von Warmwasser schlägt sich jedoch nicht nur in erhöhten Wasserkosten, sondern auch in höheren Energiekosten nieder. Die gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online gibt Tipps, wie Wassersparen funktioniert.
07.03.2024

Bergheim-Kenten: Interessantes Doppelhaus in ruhiger Wohnlage

Wohnen in einer ruhigen Lage von Bergheim ! Dieses schöne Einfamilien-Doppelhaus befindet sich in einer ruhigen südwestlichen Wohnlage in Bergheim – Kenten. Ganz so wie es sich viele junge Familien wünschen: Viel Platz über die beiden Wohngeschosse, zusammen mit einem liebevoll angelegten Garten für Geselligkeit, zum Spielen und Entspannen in angenehmer Atmosphäre. – Ein Rückzugsort für die ganze Familie. Die angebotene Immobilie bietet ideale Rahmenbedingungen für die Realisierung Ihrer persönlichen Wohn- und Lebensvorstellungen in ruhiger Nachbarschaft. 1960 wurde das Doppelhaus in zweigeschossiger Bauweise mit Satteldach und Vollunterkellerung auf einem 439 qm großen Grundstück in südwestlicher Ausrichtung geplant und bis 1962 fertiggestellt. Die Fassade des Objektes ist verklinkert. Die zum Objekt gehörende Einzelgarage liegt links vom Haus und verfügt über einen gedeckten Gartenzugang durch zusätzliche Türen. Bei einer Gesamtwohnfläche von ca. 108 qm ist die Grundrissgestaltung attraktiv, zeitlos und bietet für vielfältigste Bedürfnisse eine ansprechende Lösung. Die erdgeschossige Wohnfläche von ca. 57 qm verteilt sich über den Eingangsbereich mit Eingangsdiele und Gäste-WC, einem ca. 31 qm großen Wohn- und Essbereich mit Zugang zur Küche sowie zur Hoch-Terrasse und dem dahinter, tiefer gelegenen Garten. Im 1. Obergeschoss befinden sich auf ebenfalls ca. 51 qm Wohnfläche drei Wohn- bzw. Schlafzimmer, die Ihnen die Wahlfreiheit unterschiedlicher Nutzungsmöglichkeiten lässt oder klassisch mit Schlafzimmer, Kinder-, Arbeits- und/ oder Gästezimmer genutzt werden kann. Aus dem großen Schlafzimmer hat man einem schönen Ausblick in den Garten. Ergänzt werden die Räume um ein Tageslichtbad mit Wanne. Das ebenfalls über die Wohnraumtreppen erreichbare Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Im Kellergeschoss finden sich auf rd. 51 qm Nutzfläche neben dem Flur- und Hausanschlussbereich ein großer Hobbyraum, ein weiterer Lagerraum sowie der Waschraum mit Zugang zu einer gedeckten Souterrain-Sitzmöglichkeit und zum Garten. Der eingefriedete Gartenbereich mit rückwärtigem Ausgang erweitert angenehm den Lebensraum des Grundstücks, der in der schönen Jahreszeit zwischen unterschiedlichen Terrassen und Gartenbereichen fließend sein kann und das Wohnen im eigenen Haus noch großzügiger werden lässt. Von hier aus hat man auch Zugang zu einem praktischen, hinter der Garage gelegenen Geräte- bzw. Abstellraum und über den gedeckten Durchgang zur Straßenseite. Die Lage und derzeitige Aufteilung der Räume entnehmen Sie bitte den beigefügten Grundrisszeichnungen. Nähere Einzelheiten zur baulichen Ausstattung entnehmen Sie bitte unserer Ausstattungsbeschreibung. Das Objekt wird derzeit schwerpunktmäßig über eine im Erdgeschoß installierte Nachtstromspeicher-Heizung mit Wärme versorgt. Das Warmwasser wird elektrisch erhitzt. Der vorliegende Energieausweis als Bedarfsausweis stammt vom 21.01.2024 und ist gültig bis zum 20.01.2034. Der Endenergiebedarf beträgt 203,5 kWh/(m²*a); Klasse G. Trotz solider Bausubstanz aus Anfang der 1960er Jahre und Fenster-Erneuerung im Jahre 1993 ist das Objekt hinsichtlich energetischer Gesichtspunkte und einiger Ausstattungsdetails sanierungs- bzw. renovierungsbedürftig. – Ein bekannter Schaden an einem Regenableitungsrohr im Außenbereich wurde bisher nicht behoben. Die Immobilie eignet sich besonders für Familien oder die Paarsituation, welche der Betriebsamkeit der Großstadt entfliehen möchten und die ruhige Wohnsituation suchen. Willkommen in Ihrem neuen Zuhause!
07.03.2024

Bei Mietausfällen: Teilerlass der Grundsteuer beantragen

Vermieter, die im letzten Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten, können bei ihrer Kommune einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. Ist der Rohertrag um mindestens 50 Prozent gemindert, kommt ein Erlass in Frage. Für das Jahr 2023 können noch bis zum 2. April Anträge gestellt werden.
29.02.2024

BGH: Mietverhältnis bei Streit nicht ohne Weiteres kündbar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Streit zwischen Vermieter und Mieter keine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter rechtfertigt. Selbst wenn das Verhältnis zwischen den Parteien zerrüttet ist, muss der Mieter im Wesentlichen schuld sein und der Einzelfall betrachtet werden.

Wie viel ist Ihre Immobilie wirklich wert?