30.06.2022

Grundsteuer: Was ändert sich für Eigentümer?

Ab dem Jahr 2025 soll eine neue Berechnung der Grundsteuer gelten. Bereits ab dem 1. Juli 2022 müssen Eigentümer eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.
23.06.2022

Gasmangel: Wohnungsverband will Mindesttemperatur senken

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) fordert, die gesetzliche Mindesttemperatur in Wohnungen zu senken, sollte das Gas noch knapper werden. Einen ähnlichen Vorschlag machte die Bundesnetzagentur. Kritik kommt vom Mieterbund.
16.06.2022

Immobilienkauf: Das bedeuten steigende Zinsen

Seit Weihnachten 2021 sind die Zinsen für Immobilienkredite sprunghaft angestiegen – sogar für viele Experten kam diese schnelle Entwicklung unerwartet. Für neue Finanzierungen steigt die monatliche Belastung deutlich. Was sollten Immobilienkäufer beachten?
09.06.2022

Wohnkostenreport: Kaufen ist günstiger als Mieten

Wohneigentum zu besitzen war in Deutschland im Jahr 2021 ca. 59 Prozent günstiger als das Mieten. Das ist das Ergebnis des aktuellen ACCENTRO Wohnkostenreports (WKR), der bereits zum siebten Mal in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW) erstellt wurde.
08.06.2022

Brühl-Kierberg: Solides Sechsfamilienhaus auf großzügigem Südwest Grundstück in ruhiger Lage

In ruhiger grüner Wohnlage von Brühl-Kierberg liegt dieses voll vermietete Sechs-Familienwohnhaus mit einer Einzelgarage und guter Anbindung an notwendigen Verkehrsanbindungen. In den Jahren 1971 / 1973 massiv erbaut steht das gefällige 2 ½ geschossige Haus mit einer Gesamt-Wohnfläche von ca. 430 qm auf einem ca. 829 qm großen Grundstück in südwestlicher Ausrichtung, abseits der Durchfahrtsstraßen Brühl-Kierbergs. Das rückwärtige Gartengrundstück ist linksseitig zugänglich und bietet der Mieterschaft mit einer großen Rasenfläche Erholungsraum für Groß und Klein. Rechts neben dem Objekt befindet sich die ebenfalls vermietete Einzelgarage. Die Fassade des Objektes ist verklinkert und der Kratz-Putzsockel ist gestrichen. Das mit Terrazzobodenbelag und mit seitlicher, ca. 1,20 m hohen gefliesten Wandflächen wir über ein Glasbaustein-Lichtband belichtet. Beheizt wird das Objekt durch eine Öl-Zentralheizung. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt dezentral, elektrisch. Der überwiegende Teil der Wohnraumfenster und Rollläden wurden bereits 2017 ausgetauscht. – Lediglich das ein oder andere Dachschwenkfenster der beiden Dachgeschoss-Wohnungen sind noch zu erneuern. Der vorliegende Energieausweis als Verbrauchsausweis stammt vom 27.02.2022 und ist gültig bis zum 26.02.2032. Der Endenergiebedarf beträgt 162,4 kWh/(m²*a); Klasse F. Wesentlicher Energieträger ist Heizöl. Die Wohnflächen verteilen sich wie folgt: – Erdgeschoss 2 Dreizimmerwohnungen mit ca. 74 m² und ca. 84 m² – Obergeschoss 2 Dreizimmerwohnungen mit ca. 74 m² und ca. 84 m² – Dachgeschoss je 1 Drei- und 1 Zwei-Zimmer-Wohnung mit ca. 53 m² und ca. 61 m² Oberhalb des Dachgeschosses erreicht man, über eine vom oberen Treppenhaus ausfahrbare Bodentreppe, den nicht ausgebauten Spitzbodenbereich. Im Kellergeschoss finden sich neben den Flurbereichen ein Heiz- und ein Öllagerraum, die Mieterkeller sowie ein Wasch und Trockenraum. – Eine Kelleraußentreppe ist nicht vorhanden.   Die Lage und derzeitige Aufteilung der Räume entnehmen Sie bitte den beigefügten Grundrisszeichnungen. Nähere Einzelheiten zur baulichen Ausstattung entnehmen Sie bitte unserer Ausstattungsbeschreibung. Mit Rücksicht auf die bestehenden, unbefristeten Mietverhältnisse wird aus Diskretionsgründen auf die Abbildung von Innenaufnahmen der einzelnen Wohnungen verzichtet. Das Haus verfügt bei solider Basis und gegebenen Ertüchtigungsmöglichkeiten im energetischen und elektrischen Bereich über Zukunfts- und Kapitalanlagepotenzial. Bei weiterem Interesse an der angebotenen Immobilie freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Wir benennen dann auch gerne Einzelheiten zum laufenden Mietverhältnis.
02.06.2022

Kabinettsbeschluss: Stufenmodell bei CO2-Kosten

Bei der CO2-Abgabe möchte die Ampel Mieter entlasten. Bisher können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis vollständig an ihre Mieter weitergeben – nun hat die Ampel ein Stufenmodell beschlossen, bei dem der Vermieter anteilig zahlen muss.

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