10.08.2023

Ersatzbaustoffverordnung ist in Kraft getreten

Recycelte Baustoffe sollen für Bauherren attraktiver werden: zum 1. August ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft getreten. Diese regelt erstmals deutschlandweit die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung für die Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken.
03.08.2023

Statistisches Bundesamt: 43,4 Millionen Wohnungen in Deutschland

Zum Jahresende 2022 gab es in Deutschland rund 43,4 Millionen Wohnungen. Das sind 0,7 Prozent oder 282.800 Wohnungen mehr als Ende 2021. Zudem steigt die Wohnfläche pro Kopf stetig. Diese und weitere spannende Fakten veröffentlichte das Statistische Bundesamt (Destatis) in einer aktuellen Pressemeldung.
27.07.2023

Betriebskosten: Miete für Rauchwarnmelder nicht umlagefähig

Entscheiden sich Vermieter dazu, Rauchwarnmelder zu mieten statt sie zu kaufen, können sie die Kosten dafür nicht über die Betriebskosten abrechnen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Anders sieht es jedoch bei regelmäßigen Wartungskosten aus.
24.07.2023

Einfamilienhaus mit Sanierungsbedarf in zentrumsnaher Lage

Ein Haus aus einer anderen Zeit: Interessante Königsdorfer Wohnlage für den Nutzer mit dem Wunsch nach umfangreichen Abstellmöglichkeiten auch außerhalb des Hauses. Das linksseitig angebaute Haus ist gut geeignet für ein Paar oder die junge Familie mit Kind, die auf der Suche nach einem Wohnsitz mit Gestaltungsmöglichkeiten sind und mit handwerklichem Geschick und pfiffigen Ideen die bestehende Immobilie für eine zukünftige Nutzung revitalisieren wollen. Ca. im Jahr 1907 massiv erbaut steht das gefällige 1 ½ geschossige Haus mit einer Wohnfläche von ca. 115 qm auf einem ca. 570 m² großen Grundstück in südwestlicher Ausrichtung. An das Haupthaus angebaut befinden sich praktische Abstellräume. Gleich hinter der Hauptparzelle schließ sich ein weiteres, bereits teilungsvermessenes Gartengrundstück von ca. 350 qm Größe für Spiel, Spaß und eventuell für die Kleingarten-Liebhaberei an. Die Fassade des Objektes ist ungedämmt und gestrichen. Beheizt wird das Objekt zur Zeit über eine Öl-Zentralheizung. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt elektrisch. Der Energieausweis vom 30.04.2023 ist als Bedarfsausweis gültig bis zum 29.04.2033, Energieträger Heizöl EL, Klasse H, 344,9 kWh/(m²*a). Die Wohnfläche des Erdgeschosses mit ca. 61 qm verteilt sich auf den Eingangsflur mit Diele, Garderobe und Gäste-WC. Straßenseitig befinden sich je ein Wohn- und Arbeitszimmer. In der rückwärtigen Haushälfte, links, liegt das Esszimmer mit Zugang zur Diele, Küche sowie zum Hof- bzw. Gartenbereich. Das zwischen Esszimmer und Küche gelegene Treppenhaus verbindet das Erdgeschoß mit dem Keller und dem Dachgeschoss. Der herrlich ruhige und sonnige Garten ist eingefriedet und wartet darauf, den Bedürfnissen der neuen Bewohner angepasst zu werden. Das 1. Obergeschoss mit einer Wohnfläche von ca. 54 qm stellt drei Wohn- bzw. Schlafräume das Bad und den Flur bereit. Im Kellergeschoss finden sich drei Abstellräume sowie ein Heiz- und Öltankraum. Die Lage und derzeitige Aufteilung der Räume entnehmen Sie bitte den beigefügten Grundrisszeichnungen. Nähere Einzelheiten zur baulichen Ausstattung entnehmen Sie bitte unserer Ausstattungsbeschreibung. Das Haus erwartet vor einer weiteren Nutzung eine insgesamt notwendige Sanierung, um modernen wohnwirtschaftlichen Bedürfnissen zu entsprechen. Auch der Rückbau der vorhandenen Immobilie sowie die Neuerrichtung eines modernen Wohnobjektes ist in der gefragten Lage gut denkbar. – Auskünfte hierzu, sowie über eventuelle Möglichkeiten zur Erweiterung der Wohnfläche des Bestandsgebäudes, erteilt ausschließlich da Bauamt der Stadt Frechen.
20.07.2023

Barrierefreies Wohnen: Neues Fördergeld verfügbar

Wege verbreitern, Stufen reduzieren, Aufzüge und Treppenlifte oder ein barrierefreies Badezimmer: seit dem 13. Juli können wieder Zuschüsse für barrierefreies Wohnen beantragt werden. 75 Millionen Euro sind diesmal im Topf – im kommenden Jahr ist eine Erhöhung der Mittel geplant.
13.07.2023

Wespennest: Was Mieter und Eigentümer wissen müssen

Wer an seinem Haus oder an seiner Wohnung ein Wespennest entdeckt, ist erstmal verärgert. Viele Freunde machen sich die Wespen im Spätsommer nicht, wenn sie aufdringlich an jedes Eis und jede Bratwurst wollen. Tatsächlich muss ein Nest aber keine Probleme bereiten und eine friedliche Koexistenz ist möglich.

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